Mietrecht

Mietrecht Gelsenkirchen

Das Mietrecht zwischen dem Vermieter - meist Eigentümer - und dem Mieter einer Immobilie regelt einen unumgänglichen Lebensmittelpunkt für beide Parteien. Denn für den Mieter ist eine Mietwohnung Lebensmittelpunkt und Ort der Geborgenheit wobei für den Vermieter dies nur ein Teil einer Immobilie sein kann, die so wirtschaftlich wie möglich genutzt werden soll.

  • Verträge: Gestaltung - Verhandlung - Abwicklung
  • Miet- und Pachtrecht
    Recht der Wohnraum- und Geschäftsraummiete, Vertragsgestaltung, Begründung und Beendigung von Mietverhältnissen, Mietminderung, Betriebskostenberechnung, Schönheitsreparaturen, Modernisierungsmaßnahmen, Mängelbeseitigung, Durchsetzung und Abwehr der Kündigung von Mietverhältnissen
  • Nachbarschaftsrecht
    Überhangausseinandersetzung, Überwuchs, Überbau, Errichtung und Beseitigung einer Einfriedung (Hecke, Zaun,Garagenüberbau), Schadenersatz, Notwegerecht, Nachbarschaftsgesetz NRW
  • Privates Bau- und Architektenrecht
    Bau- und Werkvertragsrecht, HOAI-Recht (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
  • Immobilienrecht
    Beratung bei Haus- und Wohnungskauf, Erstellung und Prüfung von Grundstücksverträgen
  • Beratung beim Haus-, Grundstücks- oder Wohnungskauf
 
clbi-glkn 2024-12-08 wid-25 drtm-bns 2024-12-08