Steuerstrafrecht – Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung
Die Kanzlei Çelebi Recht & Steuern hat sich bereits zu Beginn der Kanzleigründung auf die Steuerberatung mitkonzentriert, indem hier das Team aus erfahrenen Steuerleuten und schlussendlich durch die Kooperation mit einem Steuerberater, der in der Finanzverwaltung tätig war, zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Çelebi Kanzleiintern die Bearbeitung des Mandats umfangreich und übergreifend durchführen.
So ist zu den Leistungen im Bereich Steuerberatung und Steuerrecht insbesondere auch die Betreuung bis zur strafrechtlichen Vertretung in den folgenden Bereichen zugehörend:
- Betriebsprüfung
- Steuerfahndung, Durchsuchung, Beschlagnahme
- Steuergeheimnis
- Ermittlungen gemäß § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO, Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse
- Steuerhinterziehung
- Strafmaß bei Steuerhinterziehung
- Steuerverkürzung
- Umsatzsteuer-Straftaten
- Schwarzgeld, Geldwäsche
- Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung
Eine Vertretung allein durch den eigenen Steuerberater ist nur möglich, wenn und solange die Finanzbehörde das Strafverfahren selbst durchführt.
Herr Rechtsanwalt Çelebi vertritt Sie, wenn auch erforderlich umfassend und übergreifend in Kooperation mit dem Steuerberaterbüro Jacke & Çelebi GbR - Steuerberater | Rechtsanwalt - in den oben näher umschriebenen Lebenssachverhalten. Sobald die Staatsanwaltschaft das Verfahren führt, muss ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Es empfielt sich, stets von Beginn an auf ein interdisziplinäres Team von Spezialisten zu setzen - Rechtsanwalt & Steuerberater sind interdisziplinär in der Kooperation durch die Kanzlei Çelebi und dem Büro Jacke & Çelebi gegeben.